{"id":35,"date":"2013-10-08T17:28:00","date_gmt":"2013-10-08T17:28:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hc-family.de\/?page_id=35"},"modified":"2020-04-03T16:53:25","modified_gmt":"2020-04-03T16:53:25","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hc-family.de\/?page_id=35","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><b>Satzung des Vereins\u00a0 ,,Hardcore-Family&#8220;<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a0\u00a7 1\u00a0 <\/b><b>Name, <\/b><b>Sitz und Gr\u00fcndungsdatum<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen ,,Hardcore-Family e.V.&#8220; abgek\u00fcrzt ,,HCFamily e.V.&#8220;.<\/li>\n<li>Der Verein ist in das Amtsregister des Amtsgerichts Osnabr\u00fcck einzutragen.<\/li>\n<li>Der Sitz des Vereins ist Osnabr\u00fcck.<\/li>\n<li>Der Verein wird am 31. August 2011 gegr\u00fcndet.<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>\u00a7 2 <\/b><b>Zweck <\/b><b>des <\/b><b>V<\/b><b>ereins<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke<\/li>\n<li>im Sinne des Abschnittes ,,steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Zweck des Vereins ist,<\/li>\n<\/ul>\n<p>&#8211; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Hardcore\/ Punkrock- Subkultur zu f\u00f6rdern und Personen aus dieser Szene regelm\u00e4\u00dfig Events zu bieten, die auch f\u00fcr sozial Schw\u00e4chere finanziell tragbar sind,<\/p>\n<p>&#8211; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 kreative Jugendliche zu f\u00f6rdern wie z.B. Schaffung von Auftrittsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Nachwuchsbands sowie Jugendliche in die Organisation derartiger Auftrittsm\u00f6glichkeiten mit einzubeziehen<\/p>\n<p>&#8211; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 M\u00f6glichkeiten aufzuzeigen zum Aggressions- und Frustrationsabbau und Wege zu finden, Energie in positive Bahnen zu lenken,<\/p>\n<p>&#8211; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vermittlung der traditionellen Werte der Hardcore-Subkultur, n\u00e4mlich: Freiheit, Gerechtigkeit, Aufrichtigkeit, Respekt, Familie, Freundschaft, Loyalit\u00e4t, Toleranz, Einstehen f\u00fcr einander.<\/p>\n<ul>\n<li>Ein Missbrauch des Vereins und seiner Veranstaltungen zur Verbreitung von radikalen politischen sowie religi\u00f6sen ldeologien wird nicht toleriert.<\/li>\n<li>Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Durchf\u00fchrung von gesellschaftlichen Zusammenk\u00fcnften, Konzerten, Partys, gemeinschaftliche Unternehmungen etc. sowie F\u00f6rderung von Nachwuchsk\u00fcnstlern als Vorband, etc. verwirklicht.<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>\u00a7 3 Selbstlosigkeit<\/b><\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke,<\/p>\n<p><b>\u00a7 4 <\/b><b>Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p>Der Verein umfasst<\/p>\n<p>&#8211; Ordentliche Mitglieder \u00fcber 18 Jahre<\/p>\n<p>&#8211; Ehrenmitglieder<\/p>\n<ul>\n<li>Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der \u00fcber die Aufnahme irnerhalb von 6 Monaten entscheidet. Ein Aufnahmeantrag kann abgelehnt werden ohne Angabe von Gr\u00fcnden.<\/li>\n<li>Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen solche Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste im Hinblick auf den Vereinszweck oder um den Verein erworben haben. Die Ernennung erfolgt durch Beschluss der MitgIiederversammIung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt:<\/p>\n<p>&#8211; durch Tod<\/p>\n<p>&#8211; durch Austritt, der dem Vorstand schriftlich mitzuteilen ist<\/p>\n<p>&#8211; durch Ausschluss seitens des Vorstandes<\/p>\n<p>&#8211; bei Aberkennung der b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte<\/p>\n<p>&#8211; wegen unehrenhafter Handlungen<\/p>\n<p>&#8211; wenn Beitr\u00e4ge und andere Zarlungsverpflichtungen f\u00fcr einen Zeitraum von 6 Monaten\u00a0 r\u00fcckst\u00e4ndig sind und ihre Zahlung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach erfolgter\u00a0 Mahnung erfolgt<\/p>\n<p>&#8211; \u00a0wegen vereinssch\u00e4digenden Verhaltens.<\/p>\n<ul>\n<li>Der Ausschluss bedarf einer Mehrheit von 2\/3 der Mitglieder des Vorstandes. Mit dem Ausschluss aus dem Verein erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche dem Verein gegen\u00fcber.<\/li>\n<li>Die Ehrenmitgliedschaft wird aberkannt, wenn nach \u00dcberzeugung einer Mehrheit von 2\/3 der Mitglieder des erweiterten Vorstandes die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ernennung nicht mehr vorliegen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>\u00a7 5 Rechte <\/b><b>und Pflichten der Mitglieder<\/b><\/p>\n<p>Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen des Vereins<\/p>\n<p>teilzunehmen, Antr\u00e4ge zu stellen und soweit die Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit nicht eingeschr\u00e4nkt ist, das Stimmrecht auszu\u00fcben. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die es nur pers\u00f6nlich abgeben kann.<\/p>\n<p>Die Mitglieder haben die in der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitr\u00e4ge und sonstige Leistungen j\u00e4hrlich im Voraus zu entrichten. Eine au\u00dferordentliche Befreiung von der Beitragspflicht ist m\u00f6gliclh, sofern dem Vorstand triftige Gr\u00fcnde hierf\u00fcr vorgelegt werden, z. B. Arbeitslosigkeit, finanzielle Probleme, etc.<\/p>\n<p>Die Mitglieder haben freien Eintritt bei Tanzveranstaltungen. Sie zahlen f\u00fcr Konzerte lediglich den Eintrittspreis in H\u00f6he des jeweiligen Vorverkaufspreises.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem zahlen sie reduzierte Getr\u00e4nkepreise bei speziellen Vereinsveranstaltungen.<\/p>\n<p><b>\u00a76 <\/b><b>Verwendung <\/b><b>von <\/b><b>Vereinsmitteln<\/b><\/p>\n<p>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch\u00a0 Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><b>\u00a77 <\/b><b>Gesch\u00e4ftsjahr<\/b><\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.<\/p>\n<p><b>\u00a78 <\/b><b>Organe des <\/b><b>Vereins<\/b><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind<\/p>\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n<p>dieser setzt sich wie folgt zusammen:<\/p>\n<ul>\n<li>1. Vorsitzende\/Vorsitzender<\/li>\n<li>2. Vorsitzende\/Vorsitzender<\/li>\n<li>Kassierer\/Kassiererin<\/li>\n<li>Schriftf\u00fchrer\/Schriftf\u00fchrerin<\/li>\n<li>Pressesprecher\/Pressesprecherin<\/li>\n<li>Referen\/Referentin f\u00fcr internationale Korrespondenz .<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung kann durch einfache Mehrheit beschlie\u00dfen, dass der Vorstand um eine Anzahl Beisitzer erweitert wird.<\/p>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende\/die 1. Vorsitzende vertreten.<\/p>\n<p><b>\u00a79 <\/b><b>Mitg<\/b><b>I<\/b><b>iederve<\/b><b>rsera<\/b><b>m<\/b><b>m<\/b><b>I<\/b><b>u<\/b><b>n<\/b><b>g<\/b><\/p>\n<p>Allj\u00e4hrlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand einzuladen sind. Die Einberufung muss mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung schriftlich erfolgen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderurig durch den 2. Vorsitzenden. Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung m\u00fcssen mindestens eine Woche vorherschriftlich und mit Begr\u00fcndung versehen beim Vorstand eingereicht werden.<\/p>\n<p>Der Mitgliederversammlung obliegen:<\/p>\n<ul>\n<li>Entgegennahme des Rechenschaftberichtes des Vorstandes und des Berichtes der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Entlastung des gesamten Vorstandes<\/li>\n<li>W\u00e4hlen des neuen Vorstandes<\/li>\n<li>Der Vorstand wird auf ein Jahr mit einfacher Mehrheit gew\u00e4hlt. Er f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins bis zur Neuwahl weiter. Die Wahl des ersten Vorsitzenden hat vor der Wahl der \u00fcbrigen Mitglieder des Vorstandes in einem besonderen Wahlgang zu erfolgen<\/li>\n<li>Wahl von 2 Kassenpr\u00fcfern<\/li>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren. Einmalige Wiederwahl ist zul\u00e4ssig, wobei jedoch von den Kassenpr\u00fcfern jeweils einer ausscheiden muss<\/li>\n<li>Jede \u00c4nderung der Satzung<\/li>\n<li>Entscheidung \u00fcber die eingereichten Antr\u00e4ge<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 10% der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich mit Angabe des Grundes beantragen. Der erweiterte Vorstand kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df anberaumte (ordentliche oder au\u00dferordentliche) Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. Sie beschlie\u00dft \u00fcber Antr\u00e4ge durch einfache Mehrheit, soweit sie nicht Satzungs\u00e4nderungen oder die Aufl\u00f6sung des Vereins betrifft.<\/p>\n<p>\u00dcber die Mitgliederversammlung und ihrer Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll anzufertigen, dass vom Vorsitzenden zu unterschreiben und von einem anderen Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen ist.<\/p>\n<p><b>\u00a710 <\/b><b>Vorstand<\/b><\/p>\n<p>Der Vorstand ist verantwortlich f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwaltung aller \u00c4mter und hat im Behinderungsfall eines Vorstandsmitgliedes f\u00fcr rechtzeitige Stellvertretung zu sorgen.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist bei Bedarf durch den ersten Vorsitzenden, im Behinderungsfall durch den zweiten Vorsitzenden einzuberufen. Die Einladung hat in der Regel acht Tage vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen.<\/p>\n<p>In Ausnahmef\u00e4llen gen\u00fcgt eine Frist von mindestens zwei Tagen bei telefonischer Bekanntgabe.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand beschlie\u00dft mit Stimmenmehrheit, soweit die Satzung nichts anderes besagt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des die Vorstandssitzung leitenden Vorstandsmitgliedes den Ausschlag.<\/p>\n<p>\u00dcber jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem die Sitzung leitenden Vorstandsmitglied und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen sind. Die Niederschriften sind aufzubewahren.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vorstandes \u00fcben ihre \u00c4mter ehrenamtlich aus.<\/p>\n<p><b>\u00a7 11 <\/b><b>Satzungs\u00e4nderung<\/b><\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen mit 4\/5 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p><b>\u00a7 <\/b><b>12 <\/b><b>Haftung<\/b><\/p>\n<p>Der Verein haftet im lnnenverh\u00e4ltnis\u00a0nur f\u00fcr solche verm\u00f6gensrechtlichen Verpflichtungen, die vom Vorstand eingegangen werden, soweit der Betrag von 500 Euro f\u00fcr den Einzelfall nicht \u00fcberschritten wird. Verbindlichkeiten \u00fcber 500 bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit eines Mehrheitsbeschlusses von 2\/3 des Vorstandes.<\/p>\n<p>Ferner gilt im lnnenverh\u00e4ltnis, dass die Haftung des Vorstandes gegen\u00fcber dem Verein und den eigenen Mitgliedern wegen schuldhafter Schlechterf\u00fcllung seines Auftrages ausgeschlossen ist, soweit der Vorstand nicht grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich gehandelt hat.<\/p>\n<p>Nach Au\u00dfen hin verbleibt es bei der Vertretungsregelung gem. \u00a78 der Satzung.<\/p>\n<p><b>\u00a713 <\/b><b>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/b><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit 3\/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p>Im Falle der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen der Stadt Osnabr\u00fcck zu, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins\u00a0 ,,Hardcore-Family&#8220; \u00a0\u00a7 1\u00a0 Name, Sitz und Gr\u00fcndungsdatum Der Verein f\u00fchrt den Namen ,,Hardcore-Family e.V.&#8220; abgek\u00fcrzt ,,HCFamily e.V.&#8220;. Der Verein ist in das Amtsregister des Amtsgerichts Osnabr\u00fcck einzutragen. Der Sitz des Vereins ist Osnabr\u00fcck. Der Verein wird am 31. August 2011 gegr\u00fcndet. \u00a7 2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar &hellip; <a href=\"https:\/\/www.hc-family.de\/?page_id=35\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Satzung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hc-family.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/35"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hc-family.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hc-family.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hc-family.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hc-family.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=35"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.hc-family.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/35\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":230,"href":"https:\/\/www.hc-family.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/35\/revisions\/230"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hc-family.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=35"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}